

Windkraftanlagen produzieren zwei Drittel des jährlich produzierten Stroms in den Wintermonaten, wenn weniger Strom aus Solar- und Wasserkraft erzeugt wird. Dies umfasst Windparks sowie einzelne Windkraftanlagen. Damit ergänzt Windenergie die anderen erneuerbaren Energien ideal.
Im Jahr 2023 konnte mit den Windparks und Wind-Beteiligungen von ewz europaweit erstmals rund eine Terawattstunde (TWh) Windenergie produziert werden. Dies entspricht der Energiemenge, die von den ewz-eigenen Wasserkraftanlagen in Graubünden und an der Limmat geliefert wird. Unser Ziel ist, die Stromproduktion aus Windkraft bis 2050 auf bis zu 2,5 TWh zu steigern. Der Ausbau der Windkraft soll sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland erfolgen.
ewz hat zusammen mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) und dem Stadtwerk Winterthur die Kooperation Zürich Wind gebildet. Diese soll gemeinsame Windprojekte entwickeln, finanzieren, bauen und betreiben.
Mehr unter: zuerichwind.ch
Im Kanton Waadt plant ewz den Windpark Mollendruz. Er entsteht zusammen mit den Gemeinden Juriens, Mont-la-Ville, La Praz, Vaulion und der Stadt Yverdon-les-Bains mit einem gemeinsamen Ziel: lokale, nachhaltige und umweltfreundliche erneuerbare Energie zu fördern. In Kooperation mit Romande Energie beabsichtigt ewz zudem, den Windpark Provence südlich des Val de Travers zu realisieren.
Weitere Informationen rund um das Thema Windenergie gibt es auf powernewz, dem Energiemagazin von ewz.
Die ewz (Deutschland) GmbH, ein Unternehmen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich, verfügt über 14 Windparks und 6 Wind-Beteiligungen in Deutschland, Frankreich, Norwegen und Schweden. Die mehr als 125 Windturbinen produzieren rund 1 TWh Strom pro Jahr, was etwa 20% der gesamten ewz-Stromproduktion entspricht.
Investiert wird bevorzugt an Standorten, die die Anforderungen in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Klima- und Umweltverträglichkeit sowie Akzeptanz der Investition klar erfüllen.
Den aktuellen Geschäftsbericht der ewz (Deutschland) GmbH finden Sie hier.

Auf einer Fläche eines Einfamilienhauses produziert eine Windkraftanlage Strom für rund 10'000 Personen und das während 30 Jahren. Das entspricht einer Stromproduktion, welche 5'000 E-Autos über 30 Jahre lang je 15'000 km weit fahren lässt (Quelle: suisseéole)
Gemäss einer aktuellen Potenzialstudie des Bundes könnten 3’000 Windkraftanlagen die Stromlücke im Winter sowie den Wegfall der Atomkraft kompensieren. Bereits 1’000 Windräder würden die Winterstromlücke durch zusätzliche Energie aus Wind in der dunklen Jahreszeit entschärfen. Mehr dazu in der Mitteilung des Bundes und im Bericht aus Sicht von Suisse Eole.
Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wird durch ein Förderprogramm des Bundes unterstützt. Zu den geförderten Energien zählen neben der Windkraft auch Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Eine Übersicht über die Förderprogramme finden Sie hier.
Ein Wind von weniger als 10 km/h reicht nicht aus, um eine Windkraftanlage zu starten und mit dem Windrad die Turbine zu betreiben. Umgekehrt führt zu starker Wind zum Stillstand der Windkraftanlage. Diese Sicherheitsfunktion soll jegliches Risiko einer Beschädigung der Anlagen vermeiden, deren Verschleiss minimieren und jegliche Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung ausschliessen. Daher dreht sich eine Windkraftanlage während ihrer Betriebszeit je nach Windstärke mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten.
Mit dieser variablen Frequenz produziert eine Windkraftanlage in einem Jahr genauso viel Strom, als hätte sie 20 bis 25% der Zeit mit maximaler Kapazität gedreht. Dies wird als Auslastungsfaktor oder Auslastungsrate bezeichnet.
Auch bei guten Windverhältnissen drehen sich Windräder nicht immer. Ein möglicher Grund dafür sind negative Strompreise, die die Stromproduktion zeitweise unwirtschaftlich machen können. Negative Strompreise können entstehen, wenn mehr Strom produziert wird, als gleichzeitig verbraucht werden kann. In diesem Fall lohnt es sich, die Anlagen vorübergehend abzuschalten.
Neben fehlendem Wind oder negativen Strompreisen können auch Sicherheitsfunktionen und notwendige Wartungsarbeiten dazu führen, dass die Anlage vorübergehend stillsteht. Regelmässige Wartungen sorgen dafür, dass die Windkraftanlage in betriebsfähigem Zustand gehalten werden kann.
Fakt ist: Windkraftanlagen verursachen Geräusche. Eine mögliche Lärmbelästigung wird aber durch gesetzliche Anforderungen begrenzt. Die Lärmschutzverordnung des Bundes schreibt beispielsweise vor, dass die Anlagen nachts noch leiser sein müssen als tagsüber. Relevant für die Messung der Lärmemissionen ist der dB-Wert beim nächsten bewohnten Haus. Diese Werte sind in der Regel sehr niedrig, um die 25 dB. Zum Vergleich: Eine Unterhaltung im üblichen Plauderton entspricht etwa einer Lautstärke von 60 dB.
Seit vielen Jahren werden Leistung, Sicherheit und Wetterbeständigkeit von Windkraftanlagen kontinuierlich verbessert. Windräder profitieren dabei auch von den Fortschritten zahlreicher verwandter Technologien, wie Fahrzeuge, Computer und Bauwesen. Bei der Stromerzeugung bis zu einer Windgeschwindigkeit von etwa 90–100 km/h sucht die Windkraftanlage ständig nach dem besten Windangriff (dem Wind zugewandt). Bei Windgeschwindigkeiten über ihrem Betriebsbereich, also heftigen Stürmen, tut sie genau das Gegenteil. Dann begibt sich die Windkraftanlage in die sogenannte Flaggenstellung: Sie positioniert sich automatisch parallel zum Wind, um ihren Luftwiderstand zu minimieren.
Es ist unbestreitbar, dass Windkraftanlagen die Landschaft beeinflussen und verändern. Dies gilt auch für Staudämme und ihre Stauseen, Hochspannungsleitungen und andere von Menschenhand geschaffene Bauwerke.
Insgesamt und rechtlich gesehen kann eine Beeinträchtigung der Landschaft gerechtfertigt sein, wenn überwiegende öffentliche Interessen bestehen. Ein solches rechtfertigendes Interesse kann vorliegen, wenn es darum geht, auf nachhaltiger Entwicklung basierende wirtschaftliche Aktivitäten zu stärken. Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen zählt zu den Zwecken, für die bestimmte Beeinträchtigungen der Landschaft als akzeptabel gelten.
Ja, es sterben Vögel durch Windkraftanlagen. Wichtig ist dabei aber, die Grössenordnungen zu beachten. Aufgrund der schwierigen Zählung (weil beispielsweise Wildtiere Vögel wegtragen) liegen unterschiedlich Zahlen vor. Die Vogelwarte Sempach nennt ca. 20 pro Anlage und Jahr. Insgesamt sterben bei Windkraftanlagen somit rund 870 Vögel jährlich.
Zum Vergleich: In der Schweiz sterben jährlich rund 36 Millionen Vögel, die durch Hauskatzen, Glasfassaden und den Verkehr getötet werden (Quelle).
Eine Studie beim Windpark Gotthard zeigt, dass in 36 Monaten 1'700'000 Zugvögel den Windpark überquerten, 99,99% liessen sich von den Windrädern nicht beeinträchtigen (Quelle).
Die grösste Bedrohung für Vögel ist die menschliche Aktivität im Allgemeinen, insbesondere die Auswirkungen der intensiven Landwirtschaft und der Verkehrsachsen auf den Verlust von Lebensräumen sowie der Klimawandel im Besonderen. Laut Suisse Eole sind 75 % der Brutvögel durch den Klimawandel bedroht. Der Einsatz von Windenergie als Ersatz für fossile Energien trägt somit auch dazu bei, Vögel und Fledermäuse zu schützen.
Grundsätzlich können Blitze in Windkraftanlagen einschlagen und im Winter kann sich Eis bilden. Es werden allerdings technische Massnahmen dafür genutzt, mögliche Schäden zu verhindern.


