Ab 1. Januar 2023 vergütet ewz Solarstromproduzent*innen ins Netz zurückgespeisten Solarstrom mit durchschnittlich 13 Rappen pro Kilowattstunde (kWh). Diese teilen sich in rund 8 Rp./kWh für die Energie (Graustrom) und neu zusätzlichen 5 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis (HKN) auf. Die HKN-Vergütung richtet sich nach den Marktpreisen und wird regelmässig überprüft. Der Herkunftsnachweis belegt die Produktionsart der Energie, in diesem Falle Solarstrom. ewz unterstützt eine nationale Regelung wie sie aktuell im Rahmen der Behandlung des Mantelerlasses zum Stromversorgungsgesetz besprochen wird und erwartet eine rasche Einführung zwecks Gleichstellung aller Netzbetreiber. Die frühere Einführung einer höheren Rückliefervergütung würde Solarstromproduzenten einseitig gegenüber Mieter*innen resp. Kund*innen in der Grundversorgung bevorzugen. Denn die Kosten für diesen zurückgespeisten Strom werden in die Stromtarife der Grundversorgung eingerechnet. Zusammen mit der im nationalen Vergleich überdurchschnittlichen Förderung bieten ewz und die Stadt Zürich ab 2023 bereits sehr attraktive Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik.
Mit dem neuen Förderkonzept sollen die Förderansätze vereinfacht und die Förderwirkung durch weitere Anreize erhöht werden. Voraussichtlich* ab 1. Februar 2023 besteht die städtische Förderung aus einem hohen Grundbeitrag sowie einer auf die Leistung der Anlage bezogene Komponente. Eigentümer*innen von bestehenden Liegenschaften sehen aufgrund vor hoher Zusatzkosten oft vom Bau einer PV-Anlage ab. In der PV-Strategie der Stadt Zürich wurden spezifische Hindernisse erläutert und die neue Förderung darauf ausgerichtet. Voraussichtlich ab Februar 2023 richtet ewz zusätzliche Förderbeiträge aus den klima- und energiepolitischen Zielen aus für:
Mit dem neuen Solar-Contracting bietet ewz Eigentümer*innen mit Flächen ab 500 m2 ein Rundum-sorglos-Paket. Immobilienbesitzer*innen stellen ewz die Flächen zur Verfügung und profitieren von einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesamtlösung – egal ob Aufdach-, Indach- oder Fassadenanlage. Dabei kümmert sich ewz um Planung, Finanzierung und Bau sowie Betrieb und Wartung der Solaranlage und die Verwertung des Reststroms. Im Gegenzug nehmen die Bewohner*innen der Liegenschaft über die gesamte Laufzeit den Solarstrom zu einem attraktiven Fixpreis ab. «Dieses Angebot ist für die Immobilienwirtschaft sehr interessant. Sie müssen nicht investieren, haben keinen Aufwand und wir können das Maximum der zur Verfügung stehenden Fläche mit Solarmodulen ausbauen. So leisten wir gemeinsam einen Beitrag zur Energiewende», erläutert Corinne Pellerin, Leiterin Markt und Kunden.
Dies ist ganz im Sinnen der Ausbauziele der städtischen PV-Strategie. Zusammen mit der Immobilienwirtschaft leistet ewz damit einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz. Aktuell ist das Angebot auf das ewz-Versorgungsgebiet ausgelegt. Es ist jedoch vorgesehen, im Verlaufe des Jahres 2023 dies gesamtschweizerisch anzubieten.
Alle Informationen zum Photovoltaik-Zubau von ewz
* Die erwähnten PV-Fördermassnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der «Ausführungsbestimmungen zu den VGL» durch den Stadtrat.