Liegenschaft anschliessen

Liegenschaft anschliessen Steigern Sie die Attraktivität Ihrer Liegenschaft mit einem Anschluss ans Glasfasernetz
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Steht Ihre Liegenschaft auf Zürcher Stadtgebiet und ist noch nicht ans Glasfasernetz angeschlossen? Dann beantragen Sie ganz einfach einen Leitungsanschluss mit nebenstehendem Antragsformular.

Möchten Sie Ihren bestehenden Glasfaseranschluss ersetzen oder eine Erweiterung beantragen, so verwendenden Sie bitte das Antragsformular für Anpassung bestehender Glasfaseranschluss.

Sobald wir Ihren Antrag geprüft und Ihnen die Freigabe kommuniziert haben, können Sie die Gebäudeverkabelung in Auftrag geben. Wichtig: Diese Installationen dürfen ausschliesslich von unseren zertifizierten Installationspartnern ausgeführt werden. Denn nur diese Firmen verfügen über die notwendigen Informationen und Tools, um die Arbeiten sachgerecht auszuführen.

Neue Regelung ab 2020

Wir betreiben in Kooperation mit der Swisscom ein modernes und leistungsfähiges Glasfasernetz in der Stadt Zürich. Damit werden wir der zunehmenden Nachfrage nach schnellen Datenübertragungskapazitäten gerecht und ermöglichen der Bevölkerung der Stadt Zürich die Nutzung von leistungsfähigen Kommunikationslösungen.

Für Neu- und Ersatzneubauten im Stadtgebiet, die ab 1.1.2020 bezugsbereit sind, wenden Sie sich bezüglich Gebäudeanschluss an das Glasfasernetz bitte an ewz. Für Umbauten, Sanierungen, Renovationen und dergleichen ist die Ersterbauerin (Swisscom oder ewz) der Glasfaserinfrastruktur zu kontaktieren.

Für die Endkundinnen und Endkunden führt dies zu keinen Änderungen. Es bleiben weiterhin alle Dienste von sämtlichen auf dem Glasfasernetz verfügbaren Service Providern bestellbar. Unabhängig davon, ob sie durch ewz oder Swisscom erschlossen werden.

Als Grundeigentümerin oder -eigentümer haben Sie die Wahl zwischen zwei Anschlussvarianten an das Glasfasernetz:

  • «Eigenbau»: Die auf Ihrem Privatgrundstück notwendigen baulichen Massnahmen nehmen Sie eigenverantwortlich und auf eigene Kosten vor.
  • «Bau durch ewz»: Die auf Ihrem Privatgrundstück notwendigen baulichen Massnahmen lassen Sie durch ewz zu einer pauschalen Gebühr ausführen. 

Die Kosten für beide Varianten sind im Reglement Gebühren Gebäudeanschluss FTTH aufgeführt.

Beratung
Telefonnummer
058 319 45 00
E-Mail
netzkundenanliegen@ewz.ch
    • Neuer Gebäudeanschluss
    • Erweiterung, Sanierung bestehender Gebäudeanschluss

Dokumente

  • Glasfaseranschluss FTTH LAV 2020 Muster
  • Vertragsbedingungen Glasfasernetzanschluss LAV 2020
  • Reglement Gebühren Gebäudeanschluss FTTH
  • Ausführungsbestimmungen über die Realisierung FTTH von ewz
  • Techn. Richtlinien betreffend FTTH Installationen in Gebäuden
  • Handbuch Gebäudeeintritt bis BEP

     

Gebäudeverkabelung durch zertifizerte Installationspartner

Unsere zertifizierten Installationspartner unterstützen Sie bei der Gebäudeverkabelung. Sie haben die freie Wahl und können die Arbeiten nach der Freigabe durch ewz direkt in Auftrag geben.

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