ab 1. Januar 2025
Hochtarif: Montag bis Samstag, 06–22 Uhr
Niedertarif: übrige Zeit
Unsere Stromtarife für Elektromobilität, unsere Solartarife, sowie weitere Informationen und Details finden Sie in der Datei «Übersicht Tarife 2025».
Die Preiskomponente Energie deckt die Kosten der Produktion und Beschaffung von Energie. Sofern vorhanden, sind auch die Kosten des ökologischen Mehrwertes enthalten.
Die Preiskomponente Netznutzung deckt die Kosten für den Bau, Betrieb und die Instandhaltung des ewz-Verteilnetzes, der von der Swissgrid AG weiterverrechneten Kosten des Übertragungsnetzes sowie der Systemdienstleistungen und der Stromreserve des Bundes.
ewz erbringt die folgenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die Stadt und erhebt dafür eine Entschädigung:
Im Rahmen der nationalen Abgaben wird der Netzzuschlag gemäss Art. 35 Energiegesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien, Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft erhoben.
Blindenergie wird auf dem Blindenergieverbrauch zur Hochtarifzeit verrechnet, der auf 100 kWh Wirkenergie 48 kVarh Blindenergie (mittlerer Leistungsfaktor cos φ = 0.9) überschreitet.
Liegt der Gesamtbetrag aller Gebühren für die Netznutzung innerhalb einer Ablesungsperiode unter dem Minimalbetrag, wird der Minimalbetrag verrechnet. Der Minimalbetrag liegt bei CHF 4,00 pro Monat (CHF 4,31 pro Monat inkl. MwSt.).