Als Anreiz für den Kauf von Ökostrom vergütet ewz einen Teil des Netzzuschlags. Weil ab 2023 via Einspeisevergütung keine neuen Anlagen mehr gefördert werden, ist eine Anpassung der Rückvergütung nötig. Die Obergrenze liegt neu bei einem Rappen pro Kilowattstunde.
Harry Graf

Harry Graf

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