Die Kosten, die ewz der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid für die Nutzung des Übertragungsnetzes bezahlen muss, steigen. Im Gegenzug kann ewz die Tarifkomponente für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen senken, weil die bisherige Unterdeckung dieser Fördermittel nun wieder ausgeglichen ist. Da die Tarifkomponente Energielieferung unverändert bleibt, werden die Gesamttarife für Privathaushalte und KMU maximal um 1,9 Prozent und für Grossbetriebe maximal um 0,2 Prozent erhöht.
Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid wird im kommenden Jahr spürbar höhere Kosten auf die unterliegenden Netze, also auch auf jenes von ewz, überwälzen. Zudem ist der Energieabsatz seit einigen Jahren rückläufig. Dies führt zu tieferen Erlösen, die eine Anpassung der Netznutzungstarife durch den Stadtrat erfordern. Im Gegenzug kann ewz die Tarifkomponente Entschädigung für gemeinwirtschaftliche Leistungen senken, da die bisherige Unterdeckung bei diesen Fördermitteln nun wieder ausgeglichen ist. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel im Rahmen der 2000-Watt-Beiträge. Die Netznutzungstarife für Haushalte werden um rund 3 Prozent und für Unternehmen um maximal 1 Prozent angepasst. Da die Tarifkomponente Energielieferung unverändert stabil bleibt, werden die Gesamttarife für Privathaushalte und KMU um maximal 1,9 Prozent und für Grossbetriebe um maximal 0,2 Prozent erhöht. Für einen 1- bis 2-Personen-Haushalt bedeutet dies, je nach Bezugsprofil, zwischen 6–8 Franken pro Jahr.
Die angepassten Netznutzungstarife sollen auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.