Haushalte bezahlen im Jahr 2017 je nach Stromprodukt 20 Rappen bis zwei Franken mehr pro Jahr. Bei Unternehmen resultiert ein Aufschlag bzw. eine Reduktion von weniger als 1 %. Die Komponente Netznutzung wird zwar günstiger, weil der Zinssatz für das im Stromnetz gebundene Kapital gesenkt wurde. Dagegen steigen die Abgaben an die öffentliche Hand, unter anderem für Gewässerschutz und kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), etwa im selben Mass.
Das neueste Urteil des Bundesgerichts zur Berechnung der Energiekosten für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung bestätigt, dass ewz seine Tarife bisher korrekt berechnet hat. Das Urteil hat deshalb keine Auswirkungen auf die ewz-Tarife 2017.
Die individuellen Stromkosten können unter www.ewz.ch/stromkostenrechner berechnet werden.