Die Netznutzungstarife sinken für die Bündner Haushalte durchschnittlich um 5%. Für Geschäftskundinnen und -kunden beträgt die Reduktion der Netznutzungstarife bis zu 7%. Diese Anpassungen sind möglich durch Effizienzsteigerungen und einer Kostenreduktion des Übertragungsnetzes der Swissgrid.
Mit der neuen Energie-Verordnung zum Energiegesetz, über das am 21. Mai 2017 abgestimmt wurde, wurde festgelegt, dass die nationalen Abgaben für den Zuschlag der Übertragungskosten für das Hochspannungsnetz (neu: «Netzzuschlag») per 1. Januar 2018 auf 2.3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden. Die Inkraftsetzung der Energie-Verordnung durch den Bundesrat wird bis Ende 2017 erwartet. Die kommunalen Abgaben verändern sich nicht.
Die gesamte Stromrechnung erhöht sich durch die höheren nationalen Abgaben einzig bei Endkundinnen und -kunden, die das Stromprodukt ewz.basis beziehen. Für eine Familie mit Einfamilienhaus beträgt der Aufschlag für das Jahr 2018 rund 29 Franken. Bei Geschäftskundinnen und -kunden bewegt sich die Höhe des Aufschlags zwischen 0.2% und 3.2%.
Wechsel zu Ökostrom attraktiv.
Privatkundinnen und -kunden, die das umweltfreundlichere Produkt ewz.ökopower beziehen, erhalten für ihren Ökostrombezug wie bisher die nationalen Abgaben zurückerstattet. Dies führt zu einer Senkung der Stromkosten von 2.1%. Der Aufpreis von ewz.basis auf ewz.ökopower beträgt für eine Familie mit Einfamilienhaus rund 9.45 Franken pro Monat. Ein Wechsel von ewz.basis auf ewz.ökopower ist jederzeit möglich.
Die individuellen Stromkosten können unter www.ewz.ch/stromkostenrechner berechnet werden.