Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich legten mit dem Stromsparbeschluss im Jahr 1989 fest, dass ewz sechs bis neun Prozent seines Umsatzes an die Stadtkasse abliefern soll. Damals hatte das ewz in seinem Versorgungsgebiet eine Monopolstellung inne. Das Unternhmen war frei in der Gestaltung seiner Tarife und konnte damit einen bestimmten planbaren Gewinn erzielen. Seither haben sich die Rahmenbedingungen für ewz derart stark verändert, dass diese umsatzbasierte Ablieferung im vorgesehenen Umfang zu einer grossen Belastung wird und die Substanz des Unternehmens bedroht.
Die teilweise Marktöffnung Anfang 2008 hat dazu geführt, dass zwei Drittel des von ewz in der Stadt Zürich abgesetzten Stroms dem Markt ausgesetzt sind. Von der freien Wahl machen viele der 1400 betroffenen Kundinnen und Kunden Gebrauch. Der Marktpreis ist bereits so tief gesunken, dass er die Kosten der eigenen Stromproduktion nicht mehr deckt.
Die Tarife für die Netznutzung auf der andern Seite sind von der Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) reguliert und werden überwacht. ewz als Netzbetreiber kann damit nur einen vordefinierten Gewinn erzielen. Dasselbe gilt für die Energietarife der nicht-marktberechtigten Kundinnen und Kunden.
Auch ewz selber hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Vom einstigen Stromversorger ist es zu einem Unternehmen geworden, das breit gefächerte Energie-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen anbietet. In all diesen Geschäftsfeldern muss sich ewz gegen die Konkurrenz durchsetzen. Umsatzmargen von 6 bis 9 Prozent sind in diesen Geschäftsfeldern kaum mehr zu erzielen. Dennoch muss ewz, auch auf dem Energiehandel, einen solchen Anteil abliefern. Dies bedroht die Substanz des Unternehmens und schwächt es im Vergleich zur Konkurrenz.
Der Stadtrat schlägt ein neues Modell vor, das nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufgebaut ist. Die Gewinnausschüttung an die Stadt soll sich nach dem Jahresgewinn und dem Eigenkapital von ewz richten. Wenn die Eigenkapitalquote steigt, erhöht sich die prozentuale Gewinnausschüttung. Sinkt die Eigenkapitalquote unter 45 Prozent, soll ewz nur noch bei einem Jahresergebnis von über 50 Millionen Franken einen Gewinnanteil abliefern. Gleichzeitig werden auch Maximal- und Minimalsummen der Ablieferung je nach Eigenkapitalquote festgelegt. Damit werden die Einnahmen für die Stadt stetig und planbar, und die finanzielle Basis von ewz ist gesichert. Der Stadtrat hat das Modell zu Handen des Parlaments verabschiedet. Wenn dieses die Änderung befürwortet, werden die Stimmberechtigten über die Aufhebung des Beschlusses über die «Rationelle Verwendung von Energie» aus dem Jahr 1989 entscheiden.