Im November 2008 verankerte die Stadt Zürich das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft und den Verzicht auf neue Beteiligungen an Kernkraftwerken in der Gemeindeordnung. Im Juni 2016 beschlossen die Stimmberechtigten, dass der Bezug von Kernenergie längstens bis zum Jahr 2034 zulässig ist und erteilten dem Stadtrat die Kompetenz für die Veräusserung der Beteiligungen von ewz an der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und an der Aktiengesellschaft für Kernenergiebeteiligungen Luzern (AKEB). Da die Stadt Zürich in beiden Betreibergesellschaften Minderheitsaktionärin ist, kann sie über die Abschaltung dieser Kraftwerke nicht entscheiden. Das Ziel des Kernenergieausstiegs im Jahr 2034 lässt sich aus heutiger Sicht daher nur mit dem Verkauf der Beteiligungen erreichen.
Vorabklärungen zeigten, dass ein Verkauf der Beteiligungen ein ausgesprochen anspruchsvolles und hürdenreiches Geschäft ist. Die Stadt Zürich muss selber eine Käuferin für ihre Aktien finden, die alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt. Zudem wirken sich verschie-dene Risiken negativ auf den Wert der Beteiligungen aus, namentlich die anhaltend tiefen Strompreise und die Unsicherheiten über die mögliche Betriebsdauer und die effektiv anfal-lenden Stilllegungs- und Entsorgungskosten. Je näher das Jahr 2034 und die Stilllegung der betroffenen Kernkraftwerke rücken, umso schwieriger dürfte ein Verkauf der Beteiligungen sein, weil sich dann die Investition für potenzielle Käuferinnen nicht mehr lohnt.
Weltweit setzen verschiedene Länder auch nach Fukushima auf die Kernenergie und planen einen massiven Ausbau, insbesondere China, Russland oder Indien. Im EU-Raum verzichten dagegen viele Länder auf diese Technologie, wollen aus ihr aussteigen oder den Anteil der Kernenergie reduzieren. Interesse an einem Kauf der Kernenergiebeteiligungen dürfte daher in erster Linie in jenen Ländern bestehen, die bei der Nutzung und Weiterentwicklung dieser Energie besonders aktiv sind. Ein Verkauf der Beteiligungen ins Ausland ist mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden und wirft je nach Land auch Fragen der politischen Akzeptanz auf.
Um den Verkauf der Beteiligungen rechtlich, finanziell und technisch umfassend beurteilen, planen und abwickeln zu können, benötigt ewz fachliche Unterstützung durch spezialisierte externe Beratung. Dafür beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat einen Objektkredit von 2,8 Millionen Franken.