Im September 2012 bewilligten die Stimmberechtigten einen Kredit von 400 Millionen Franken für die flächendeckende Erschliessung der Stadt Zürich mit einem Glasfasernetz, welches ewz in Zusammenarbeit mit der Swisscom bauen sollte. 75 Prozent des Stadtgebiets ist dem ewz zugeteilt worden, 25 Prozent der Swisscom. In ihren Gebieten haben die beiden Unternehmen die Feinverteilung übernommen, die vom sogenannten Interkonnektionspunkt bis zum Hausanschluss reicht, aber auch die Verkabelung innerhalb des Gebäudes umfasst. Für den vorgelagerten Bereich zwischen Interkonnektionspunkten und Anschlusszentralen ist über die ganze Stadt hinweg die Swisscom zuständig.
Ende dieses Jahres werden wie vorgesehen die letzten Bauarbeiten für das Glasfasernetz in der Ersterschliessung ausgeführt sein. Gut 90 Prozent der Liegenschaften mit rund 270 000 Nutzungseinheiten Privathaushalte sowie Büro- und Gewerbebetriebe sind dann angeschlossen. Das sind 53 000 Glasfaseranschlüsse mehr als im Jahr 2012 geplant dank der effizienten und laufend optimierten Bauweise innerhalb des bewilligten Kredits. Sämtliche Kosten der Grunderschliessung bis Ende 2019 werden von ewz und Swisscom getragen. Danach soll gemäss Leistungsauftrag von 2011 ein angemessener Teil der Erschliessungskosten zu Lasten der Grundeigentümerinnen und -eigentümer gehen. Zudem sollen diese die Verkabelung innerhalb des Gebäudes grundsätzlich selber verantworten und finanzieren.
Ab Anfang Januar 2020 gilt für den Anschluss von Neubauten und Ersatzbauten, dass das ewz für den Abschnitt zwischen Interkonnektionspunkten bis zum Hausanschluss im gesamten Stadtgebiet für die Erschliessung zuständig ist. Grund dafür ist die Tatsache, dass jeder Neubau auch ans Stromnetz angeschlossen wird, wohingegen die Swisscom in Neubauten keine Kupferkabel mehr installiert. Für Wartung und Betrieb des Glasfasernetzes von Neu- und Ersatzbauten sowie des Glasfasernetzes aus der Grunderschliessung bleibt auch mit der neuen Vereinbarung zwischen ewz und Swisscom die Erbauerin zuständig. Wie bisher besteht bei bestehenden Gebäuden keine absolute Anschlusspflicht durch ewz. Sind die geeigneten Rohranlagen nicht vorhanden, realisiert ewz eine alternative Anschlussvariante, an deren Kosten sich die Grundeigentümerschaft beteiligen muss. Die Konditionen für sämtliche Anschluss-, Umbau- oder Aufstockungsvarianten sind in einem Reglement festgehalten, das der Stadtrat nun erlassen hat. Er will damit eine Lösung für die Zeit nach der Ersterschliessung finden, mit der alle Grundeigentümerschaften gleich behandelt werden und die sich an der Grösse der Gebäude und den verursachten Kosten orientiert.