Seit 2008 ist das Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft und der Verzicht auf neue Beteiligungen an Kernkraftwerken in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich verankert. 2016 hiessen die Stimmberechtigten das Jahr 2034 als festes Datum für den Ausstieg aus der Kernenergie gut. Gleichzeitig ermächtigten sie den Stadtrat, die Beteiligungen von ewz an der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und an der Aktiengesellschaft für Kernenergiebeteiligungen Luzern (AKEB) zu veräussern. Da es sich dabei um ein äusserst komplexes Geschäft handelt, bewilligte der Gemeinderat 2018 einen Objektkredit von 2,2 Millionen Franken für die externe Unterstützung des ewz im Verkaufsprozess (GR Nr. 2017/208).
Mit den bewilligten Mitteln wurden Verkaufsunterlagen erstellt. Weltweit und in der Schweiz wurden rund 100 mögliche Interessenten angesprochen. Als Resultat dieser Bemühungen sind wenige unverbindliche Verhandlungsangebote eingegangen, darunter keines von Schweizer Energieunternehmen. Lediglich zwei Angebote erfüllen die betriebswirtschaftlichen Kriterien für den Verkauf der Beteiligungen grundsätzlich. Sie stammen von Tochterfirmen nichteuropäischer Unternehmen mit Aktivitäten im Nuklearbereich.
Der Stadtrat schätzt die Erfolgschancen einer Veräusserung der Kernenergiebeteiligungen jedoch als gering ein und hat daher beschlossen, die Verhandlungen nicht fortzuführen. Die Transaktion als solche ist aufgrund ihrer Komplexität und wegen der Vorkaufsrechte und Einsprachemöglichkeiten der anderen Aktionäre mit grossen Unsicherheiten verbunden. Ausserdem ist nicht gewährleistet, dass im Rahmen der Verhandlungen sämtliche mit dem Betrieb der Kernkraftwerke verbundenen Risiken auf die Käufer übertragen werden können. Eine Weiterführung des Verhandlungsprozesses verursacht zudem hohe zusätzliche Kosten von bis zu 6 Millionen Franken. Schliesslich stehen die Interessen der potentiellen Käufer, die Kernkraftwerke möglichst lange zu betreiben, im Kontrast zur Zielsetzung, die Anlagen stillzulegen. Aus diesen Gründen erachtet der Stadtrat die beiden vorliegenden unverbindlichen Verhandlungsangebote für ungeeignet.
Der Stadtrat ist sich bewusst, dass der Auftrag, die Beteiligungen an den Kernkraftwerken bis 2034 zu veräussern, weiterhin besteht. Er ist gewillt, diesen bis zur gesetzten Frist auch umzusetzen. Die Situation wird daher regelmässig neu beurteilt. Sobald sich die Chancen für einen Verkauf entscheidend verbessern, werden die entsprechenden Bestrebungen wieder aufgenommen.