ewz betreibt eigene Kraftwerke in der Schweiz und Europa und liefert Naturstrom aus Wasser, Wind und Sonne. Die Energielieferung wird auf Basis der Gestehungskosten berechnet und ist damit nicht den Marktschwankungen ausgesetzt. Dank der Eigenproduktion waren die ewz-Tarife in den letzten Jahren stabil – sogar die günstigsten im Kanton Zürich. An dieser Situation verändert sich auch in Zukunft nichts.
Mit dem neuen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ändern sich gewisse Vorgaben. Neu müssen auch die Kosten für Herkunftsnachweise (Bescheinigung von Produktionsart und Herkunft von Elektrizität) und verbindlich vorgeschriebene Mindestanteile an Schweizer Ökostrom in die Berechnung einfliessen. Kund*innen profitieren dadurch von einem höheren Anteil Strom aus inländischer Produktion. Für das Standardprodukt ewz.natur beträgt die Tarifkomponente «Energielieferung» 2026:
Als markanteste Änderung des neuen Bundesgesetzes wird ab 2026 die Tarifkomponente «Messung» als separate Zeile auf den Rechnungen aufgeführt. Allerdings sind dies nicht neue Kosten. Diese wurden bis anhin in der Tarifkomponente «Netznutzung» eingerechnet. Sie beinhaltet neben den Aufwendungen für den Stromzähler – unabhängig davon ob konventionell oder Smart Meter – auch die Kosten für die Erhebung der Verbrauchsdaten und deren Verarbeitung. Das Entgelt für die Messung wird neu pro Zähler und Monat erhoben. Für einen Zähler in einem Haushalt (Niederspannung) sind dies 6.90 Franken im Monat beziehungsweise 82.80 Franken im Jahr.
Der von ewz produzierte Strom fliesst über das Stromnetz zu den Kund*innen. Die Kosten dafür werden über die Netznutzung erhoben. Hier gibt es ab 2026 gleich mehrere Neuerungen, die ebenfalls vom Bund erlassen wurden. Zwei Komponenten waren bis anhin im Netznutzungstarif für die Wirkenergie eingerechnet. Beide werden von der nationalen Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid erhoben und müssen ab 2026 auf den ewz-Rechnungen als separate Tarifkomponenten aufgeführt werden.
Einerseits ist dies die neue Tarifkomponente «Allgemeine Systemdienstleistungen». Diese beinhaltet den Aufwand von Swissgrid, um das schweizweite Stromnetz zu stabilisieren. Andererseits die neue Tarifkomponente «Stromreserve» des Bundes (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerk, Notstromgruppen), um die Kosten für die Versorgungssicherheit im Winter zu decken. Das separate Ausweisen dieser Komponenten auf der ewz-Rechnung hat jedoch keinen Einfluss auf den Gesamtpreis, da die Komponente Netznutzung Wirkenergie entsprechend tiefer ausfällt.
Eine weitere Neuerung ist die neue Tarifkomponente «Solidarisierte Kosten». Auch diese wird von Swissgrid erhoben und muss auf der ewz-Rechnung separat aufgeführt werden. Damit finanziert Swissgrid Netz- und Anschlussverstärkungen und die Überbrückungshilfen für die Eisen-, Stahl- und Aluminiumindustrie. Der Gesamtpreis fällt dadurch ab 2026 um 0,05 Rp./kWh höher aus.
Zusätzlich ändert sich auch die Tarifgestaltung von Swissgrid gegenüber ewz für die Nutzung des Swissgrid-Netzes. Das neue Stromgesetz sieht im Sinne der verursachergerechten Kostenanlastung eine neue Systematik vor. Dies führt dazu, dass der ewz in Rechnung gestellte Betrag insgesamt ansteigt und an die ewz-Kundschaft überwälzt werden muss.
Die angepasste Tarifkomponente «Netznutzung» (Netznutzungstarif NNA) für das Jahr 2026 beträgt:
Aufgrund der Neustrukturierung wie auch der separat ausgewiesenen Messkosten ist die Tarifkomponente «Netznutzung» nicht mehr direkt vergleichbar mit den Vorjahren.
Darüber werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele der Stadt Zürich abgegolten. Weil der Kanton Zürich für den Heizungsersatz ab 70 kW höhere Beiträge vergibt und der Kanton Graubünden zusätzlich Elektromobilität und Photovoltaik fördern wird, reduziert sich aufgrund des Subsidiaritätsprinzips das Fördervolumen bei ewz. Zudem ist ein genereller Rückgang der Fördergesuche festzustellen. Entsprechend sinken die Kosten für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. In der Stadt Zürich gehören zu den kommunalen Abgaben auch die Kosten für die öffentliche Beleuchtung und Uhren, welche unverändert bleiben. Die kommunalen Abgaben betragen 2026:
Die nationale Abgabe, der Netzzuschlag, bleibt unverändert bei 2,30 Rp./kWh.
Bisher profitieren Kund*innen mit wenig Stromverbrauch davon, dass die Kosten für die Messung in der Netznutzung und verbrauchsabhängig pro Kilowattstunde eingerechnet sind. Die neue separat verrechnete Tarifkomponente «Messung» mit einem Fixbetrag von 6.90 Franken pro Monat (in Niederspannung) führt dazu, dass bei geringem Stromverbrauch der Rechnungsbetrag höher ausfällt. Kund*innen mit grossem Stromverbrauch profitieren hingegen davon, dass die Kosten der Messung ab 2026 verbrauchsunabhängig verrechnet werden. Diese Systemänderung wurde vom Gesetzgeber bewusst eingeführt, um die Transparenz der Messkosten für die Endverbraucher*innen zu erhöhen. Er nahm dabei auch die Auswirkungen dieser Pauschalisierung der Messkosten in Kauf.
Zur Veranschaulichung zwei Beispiele (5-Zimmer- und 2-Zimmer-Wohnung, jeweils Netznutzungstarif NNA, inkl. der Messkosten und MWST):
Vergleich für eine 5-Zimmer-Wohnung in der Stadt Zürich mit einem Stromverbrauch von 4'500 kWh pro Jahr (ElCom Kategorie H4):
Für Graubünden fallen die Rechnungsbeträge wegen unterschiedlicher kommunaler Abgaben jeweils 21.90 Franken pro Jahr tiefer aus.)
Vergleich für eine 2-Zimmer-Wohnung in der Stadt Zürich mit einem Stromverbrauch von 1'600 kWh pro Jahr (ElCom Kategorie H1):
(Für Graubünden fallen die Rechnungsbeträge wegen unterschiedlicher kommunaler Abgaben jeweils 7.80 Franken pro Jahr tiefer aus.)