Seit der Teilmarktöffnung im Jahr 2009 können grosse Endverbraucher ihre Energie am Markt beschaffen. Falls kein gültiger Liefervertrag abgeschlossen wird, springt der Verteilnetzbetreiber ein und liefert die für die Kund*innen benötigte Ersatzenergie. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vertrag nicht verlängert werden konnte oder ein*e Energielieferant*in wegen Zahlungsverzugs einen Vertragsabschluss ablehnt. Um die Versorgung sicherzustellen, muss ewz als Verteilnetzbetreiber eine Ersatzversorgung zur Verfügung stellen und verrechnet dafür den Tarif Ersatzenergie.
Neuer Mechanismus für Preisfestlegung
Die Strompreise sind am Markt in den letzten Monaten deutlich gestiegen und starken Schwankungen unterlegen. Die jeweilige Preisanpassung durch den Stadtrat hinkt somit der Realität und den tatsächlichen Marktpreisen stets hinterher. Vor diesem Hintergrund soll der Mechanismus der Preisanpassung im Tarif Ersatzenergie geändert werden, um die Preise des Tarifs entsprechend rasch den geänderten äusseren Einflussfaktoren anzugleichen; dies auch im Fall einer Preissenkung.
Die Preisfestlegung gemäss neu definierter Formel findet rückblickend nach Monatsende statt, wobei der Monatsmittelwert aus jeweils Spotpreis, Wechselkurs und Preis der Herkunftsnachweise für die Energie ermittelt wird. Die Kosten zur Bereitstellung der Ersatzenergie können somit verursachergerecht weiterverrechnet werden.