Wie schon in der vergangenen Wintersaison hat ewz auch dieses Jahr von der Elektrizitätskommission ElCom einen Zuschlag erhalten, für den Bund eine gewisse Menge an Kapazität Wasser in den Stauseen als Winterreserve vorzuhalten. Neu wurde ewz vom Bund auch zugelassen, Notstromaggregate in der ganzen Schweiz zu bündeln, damit diese Strom ins Netz einspeisen können, um eine drohende Strommangellage abzuwenden. Denn das Bundesamt für Energie BFE stuft die Versorgungslage nach wie vor als «angespannt» ein.
Betreiber*innen von Notstromaggregaten mit einer Mindestleistung von 750 Kilowatt sind beispielsweise Grossunternehmen, Industriebetriebe oder auch die öffentliche Hand. Diese haben zusätzlich die Möglichkeit, dass ewz ihre Notstromaggregate in den bereits bestehenden Anlagepool integriert und von Mitte Februar bis Ende April 2024 ausschliesslich für die Winterreserve bündelt. ewz übernimmt dabei alle technischen Abklärungen und notwendigen Installationen, um die Aggregate bei Bedarf direkt anzusteuern. Eine E-Mail an operations@ewz.ch ist der Start, um gemeinsam mit ewz einen Beitrag zur sicheren Stromversorgung in diesem Winter zu leisten und pro Megawatt installierte Leistung 10'000 Franken Entschädigung zu erhalten. Diese Kund*innen können im sogenannten Tertiärregelenergie-Pool ewz.flex verbleiben, um auch in der restlichen Zeit des Jahres attraktive Zusatzerlöse zu erwirtschaften. Gleichzeitig erbringen sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und zur Stabilisierung des schweizerischen Stromnetzes.