Hintergrund für die Anpassungen sind die energie- und klimapolitischen Entwicklungen der letzten Jahre wie das neue kantonale Energiegesetz, dem das Stimmvolk am 28. November 2021 zugestimmt hat, sowie das städtische Klimaschutzziel Netto-Null bis 2040, das am 15. Mai 2022 zur Volksabstimmung kommt. Die aktuelle VGL ewz trat 2017 in Kraft und bildet die rechtliche Grundlage für die 2000-Watt-Fördermassnahmen und soll nun verstärkt auf das Ziel Netto-Null ausgerichtet werden.
Die Anpassungen der VGL ewz sehen die Veräusserung des ökologischen Mehrwertes von geförderten Anlagen vor. Diese soll neu zugelassen werden, solange die Treibhausgas-Einsparungen oder die Herkunftsnachweise (HKN) der Stadt Zürich anrechenbar bleiben. So soll das ewz künftig z. B. bei Stromrücklieferungen aus Solaranlagen, nebst dem Graustrom auch den ökologischen Mehrwert, der mit den HKN dokumentiert wird, übernehmen und abgelten. Damit wird das ewz seinen Kundinnen und Kunden mehr Solarstrom anbieten können und potenziellen Produzentinnen und Produzenten soll damit zusätzlichen Anreiz geschaffen werden, Photovoltaikanlagen zu bauen.
Des Weiteren kann der Stadtrat beim Heizungsersatz die zeitlich befristete Weiterführung von Fördermassnahmen vorsehen, auch wenn bereits den gesetzlichen Vorgaben entsprochen wird. Zudem sollen sich die Förderbeiträge für den Heizungsersatz nicht nur an den CO2-Vermeidungskosten, sondern neu auch an den Investitionskosten orientieren. Mit diesen beiden Massnahmen will der Stadtrat den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen sowie Elektroheizungen hin zu fossilfreien Heizsystemen beschleunigt vorantreiben.