Die Stimmberechtigten beschlossen im Juni letzten Jahres den Ausstieg der Stadt Zürich aus der Kernenergie bis spätestens 2034. Damit ist für das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) der Auftrag verbunden, die Produktion von erneuerbarer Energie weiter auszubauen. Wenn das ewz eine entsprechende Produktionsanlage erwerben oder sich an einer beteiligen will, hat es jedoch nicht gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz. Für das ewz als Abteilung der städtischen Verwaltung sind die Entscheidungswege über Stadtrat, Gemeinderat und allenfalls Volksabstimmung länger und die Entscheidungsgrundlagen sind öffentlich, also auch für die andern Interessenten einsehbar. Mit der Umwandlung des ewz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt wollte der Stadtrat diesen Nachteil ausgleichen, aber der Gemein-
derat ist nicht darauf eingetreten. Deshalb beantragt der Stadtrat nun einen Rahmenkredit von 200 Millionen Franken, der dem ewz erlaubt, den bisher eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen.
Dort, wo sich das ewz im Markt behaupten muss, will der Stadtrat mit Rahmenkrediten für die notwendige Flexibilität und Vertraulichkeit beim Abschluss von Geschäften sorgen. Bei
den Energiedienstleistungen und der Windenergie arbeitet er schon seit 2003 mit diesem Instrument, und vor kurzem hat es ihm der Gemeinderat auch im Bereich der Solarenergie zugestanden – in der Höhe von 10 Millionen Franken.
Mit dem beantragten Rahmenkredit soll das ewz seinen Kraftwerkspark auf dem Weg in die 2000-Watt-Gesellschaft weiter umgestalten. Im Gegensatz zum Rahmenkredit, den die Stimmberechtigten 2009 bewilligt haben, beschränkt sich der neue nicht nur auf Windenergie, sondern schliesst auch Wasserkraft, Sonne, Biomasse und Geothermie ein. Das ewz soll in Anlagen im In- und Ausland investieren. Der Erwerb von Windparks an geeigneten Standorten wird aber weiterhin im Vordergrund stehen. Den endgültigen Entscheid über den Rahmenkredit werden die Stimmberechtigten der Stadt Zürich fällen.