Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) konnte seinen Kundinnen und Kunden von 2003 bis 2014 einen Bonus auszahlen, abhängig vom Jahresgewinn. Der Gemeinderat verlängerte diesen Bonus insgesamt drei Mal, wobei er teilweise die Höhe oder die Voraussetzung für die Auszahlung änderte. In den vergangenen zwei Jahren konnte das ewz keinen Bonus mehr ausrichten. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Aufhebung dieses Instruments, weil sich die regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für das ewz seit 2003 sehr stark verändert haben. An den aktuell geltenden Stromtarifen ändert die Aufhebung des Bonus nichts.
Der ewz-Bonus stammt aus einer Zeit, in der das ewz im Monopol handelte und die Energie- und Netznutzungstarife nicht reguliert waren. Mit dem Bonus konnte das ewz die Kundinnen
und Kunden an seinem Gewinn teilhaben lassen. Mittlerweile sind die Tarife durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) reguliert, und auch der daraus zu erwirtschaftende Gewinn ist vordefiniert. Hinzu kommt, dass mit der teilweisen Öffnung des Strommarkts die Solidarität zwischen den Kundinnen und Kunden weggefallen ist. Von einem Bonus könnten auch marktberechtigte Unternehmen profitieren, die Energie zu nicht mehr kostendeckenden Preisen von Dritten beziehen und keinen Beitrag an den Gewinn des ewz leisten. Darüber hinaus sind die Preise auf dem Strommarkt so tief, dass das ewz gar keinen
Gewinn mehr erzielen kann. Ein Bonus lässt sich vor diesem Hintergrund nicht mehr rechtfertigen.