Die Installationskontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben. Geregelt ist sie in der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV). Bei ihr überprüfen wir, ob die elektrischen Installationen und Einrichtungen in einem einwandfreien Zustand sind und weder Personen noch Sachen gefährden.
Werkkontrolle
Wir kontrollieren die Einhaltung der Werkvorschriften Ch (WV-CH). Die Kosten während der normalen Arbeitszeit übernehmen wir.
Abnahmekontrolle
Wenn Sie für die Erstellung von elektrischen Installationen eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma beauftragen, werden die Arbeiten mit ihrer Schlusskontrolle und dem Sicherheitsnachweis (SiNa) abgeschlossen. Dieser Nachweis wird ebenfalls durch die Elektroinstallationsfirma ausgestellt.
Bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiodizität von weniger als 20 Jahren – wie Büros, Läden, Werkstätten usw. – müssen Sie als Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Elektroinstallationen zusätzlich eine Abnahmekontrolle durchführen. Für sie können Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche auch einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis (SiNa) erbringt.
Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei Ihnen. Eine Kopie davon wird uns zugestellt.
Periodische Kontrolle
Als Eigentümer einer Anlage werden Sie von uns periodisch aufgefordert, den Sicherheitsnachweis (SiNa) zu erbringen. Je nach Gefährdungspotenzial beträgt diese Periode 1, 3, 5 oder 10 Jahre und im Wohnungsbau 20 Jahre.
Für die Erbringung des Sicherheitsnachweises (SiNa) müssen Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche die Kontrolle durchführt, allfällige Mängel beanstandet und nach der Mängelbehebung durch einen Elektroinstallateur den Sicherheitsnachweis erstellt.
Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei Ihnen. Eine Kopie davon wird uns zugestellt.
Stichprobenkontrolle
Bei einem Teil der eingereichten Sicherheitsnachweise (SiNa) führen wir Stichprobenkontrollen durch. Sind keine Mängel vorhanden, gehen die Kosten zu unseren Lasten. Stellen wir Mängel fest, verrechnen wir die Stichprobenkontrolle.
Informationen für Elektroinstallateure und Kontrollunternehmen
Meldewesen
Formulare wie:
- Technisches Anschlussgesuch (TAG)
- Installationsanzeige (IA)
- Apparatebestellung (AB)
- Sicherheitsnachweis (SiNa) / Mess- und Prüfprotokoll nach NIV
sind im Netzgebiet Stadt Zürich über ElektroForm 15 oder ElektroForm online einzureichen.
Weitere Informationen sowie Hilfe zu ElektroForm online finden Sie hier.
Merkblätter und Formulare
Verteilnetz Graubünden
Installationsanzeige/Fertigstellungsanzeige
Mit der Installationsanzeige melden Sie uns neue Installationen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender Installationen ≥ 3,6 kVA. Die Montage oder Demontage der Mess- und Steuerapparate erfolgt nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Der Auftrag muss zeitlich so eingereicht werden, dass für die Ausführung mindestens drei Arbeitstage zur Verfügung stehen.
Technisches Anschlussgesuch für:
- Elektrische Wärme/Wärmepumpen
- Energieerzeugungsanlagen (EEA)
- Anlagen mit Netzrückwirkungen
- Energiespeicher
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Mit dem Anschlussgesuch werden uns Geräte und Anlagen, die Oberschwingungen, Spannungsänderungen/Flicker bzw. Unsymmetrien erzeugen, vor der Installationsanzeige gemeldet.