Wenn Ihr Speicher Strom aus dem Netz bezieht, zum Beispiel bei einer Ladung, werden Energie, Netznutzung, Messung sowie kommunale und nationale Abgaben verrechnet. Rückerstattet wird die Komponente Netznutzung (ohne Leistung und Blindenergie) sowie die kommunalen und nationalen Abgaben. Für die Energie und Messung gibt es keine Rückerstattung.
Je nach Anschlusssituation ist es möglich, dass ein zusätzlicher Zähler installiert werden muss, beispielsweise wenn Sie über eine Photovoltaikanlage verfügen, die nicht separat gemessen ist. Das kann nötig sein, um festzustellen, welche Energiemenge aus dem Speicher ins Netz zurückgespeist wird. Bei diesbezüglichen Fragen beraten wir Sie gerne.
Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und schicken es ab.
Unsere Spezialisten prüfen Ihren Antrag: sind alle technischen Voraussetzung erfüllt, braucht es neue Zähler oder Installationsanpassungen? Falls es Anpassungen braucht, melden wir uns bei Ihnen.
Sofern alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Rückerstattung vierteljährlich über Ihre reguläre Stromrechnung.