Wir kontrollieren die Einhaltung der Werkvorschriften Ch (WV-CH). Die Kosten während der normalen Arbeitszeit übernehmen wir.
Als Eigentümer*in einer Anlage werden Sie von uns periodisch aufgefordert, den Sicherheitsnachweis (SiNa) zu erbringen. Je nach Gefährdungspotenzial beträgt diese Periode 1, 3, 5 oder 10 Jahre und im Wohnungsbau 20 Jahre.
Für die Erbringung des Sicherheitsnachweises (SiNa) müssen Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche die Kontrolle durchführt, allfällige Mängel beanstandet und nach der Mängelbehebung durch eine*n Elektroinstallateur*in den Sicherheitsnachweis erstellt.
Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei Ihnen. Eine Kopie davon wird uns zugestellt.
Wenn Sie für die Erstellung von elektrischen Installationen eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma beauftragen, werden die Arbeiten mit ihrer Schlusskontrolle und dem Sicherheitsnachweis (SiNa) abgeschlossen. Dieser Nachweis wird ebenfalls durch die Elektroinstallationsfirma ausgestellt.
Bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiodizität von weniger als 20 Jahren – wie Büros, Läden, Werkstätten usw. – müssen Sie als Eigentümer*in innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Elektroinstallationen zusätzlich eine Abnahmekontrolle durchführen. Für sie können Sie ein unabhängiges Kontrollunternehmen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen, welche auch einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis (SiNa) erbringt.
Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei Ihnen. Eine Kopie davon wird uns zugestellt.
Bei einem Teil der eingereichten Sicherheitsnachweise (SiNa) führen wir Stichprobenkontrollen durch. Sind keine Mängel vorhanden, gehen die Kosten zu unseren Lasten. Stellen wir Mängel fest, verrechnen wir die Stichprobenkontrolle.