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Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 10 Tage vor der Schlüsselübergabe. So können wir sicherstellen, dass Ihr Zählerstand korrekt abgerechnet wird.

Ich will ewz-Kundin bzw. ewz-Kunde werden

Ich ziehe ins Versorgungsgebiet von ewz und möchte meinen Umzug melden.

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Häufige Fragen

Warum müssen Sie Ihren Umzug melden?

Wenn Sie uns Ihren Umzug melden, können wir Ihren Zählerstand per Auszugsdatum ablesen. So kann nach Ihrem Auszug niemand Strom auf Ihre Kosten verbrauchen.

Wann müssen Sie uns Ihren Umzug melden?

Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 10 Tage, bevor Sie den Schlüssel abgeben. Sonst müssen Sie den Strom bis zur nächsten Zählerablesung weiter bezahlen.

Können Sie sich selbst an- oder abmelden?

Sie sind Kundin oder Kunde bei ewz. Dann können Sie sich selbst an- oder abmelden, bevor Sie umziehen. Melden Sie uns bitte Ihren Umzug. 

Gibt es Kündigungsfristen für den Strom beim Umzug?

Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 10 Tage, bevor Sie den Schlüssel abgeben. Sonst müssen Sie den Strom bis zur nächsten Zählerablesung weiter bezahlen.

Müssen Sie den Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses melden?

Ja, Melden Sie uns den Verkauf 10 Tage vor dem Handänderungstermin. Am Händanderungstermin trägt das Grundbuchamt die neuen Eigentümer ins Grundbuch ein. Melden Sie uns bitte gleichzeitig die neuen Eigentümer.

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