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Mitteilungen zu Stadtratsbeschlüssen über gebundene Ausgaben

Gestützt auf Art. 61 i. V. m. Art. 65 Reglement über Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Stadtverwaltung (ROAB) besteht bei gebundenen einmaligen Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken als auch bei gebundenen wiederkehrenden Ausgaben von mehr als 100 000 Franken eine Informationspflicht. Nicht öffentliche Beschlüsse sowie Beschlüsse mit dem Status «untersteht nicht dem IDG, daher nicht öffentlich» (ab 2022 mit «untersteht nicht dem IDG» bezeichnet) werden nicht publiziert. Um die Informationspflicht trotzdem wahrnehmen zu können, wird per 1. März 2021 mittels einer Mitteilung über diese Beschlüsse informiert.

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