Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Zürich will eine lebenswerte Stadt für alle Einwohnerinnen und Einwohner sein. Dafür setzen sich die Stadtpräsidentin und der Stadtrat ein.
Aktuell
Der Stadtrat hat den Schlussbericht zum ersten Massnahmenplan für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zur Kenntnis genommen. Die meisten Massnahmen konnten erfolgreich umgesetzt werden. Um den weiteren Handlungsbedarf anzugehen, wird ein zweiter Massnahmenplan erarbeitet.
Die Stadt will Barrieren abbauen
Menschen mit Behinderung sollen möglichst ohne Einschränkungen am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Bund, Kantone und Gemeinden müssen jeweils in ihren Zuständigkeitsbereichen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beitragen. Der Stadtrat hat beschlossen, seine bisherigen Bemühungen in den kommenden Jahren gezielt fortzusetzen. Dafür wird aktuell der Massnahmenplan 2023–2026 erstellt.
Bestehende Hindernisse in allen Lebensbereichen sollen weiter abgebaut werden. Dies betrifft zum Beispiel die Bildung, die Arbeit, die Mobilität, das Wohnen, Gebäude, den öffentlichen Raum, die Freizeitangebote oder die Kommunikation. Zur Unterstützung hat der Stadtrat die Stelle der Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geschaffen.
Weitere Informationen
Rechtliche Grundlagen
- Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- Die UNO-Behindertenrechtskonvention UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung