Das ewz-Förderprogramm unterstützt folgende Massnahmen und wickelt Gesuche über das digitale Energieförderprogramm der Stadt Zürich ab:
Privatpersonen, Firmen und Institutionen, die im Versorgungsgebiet von ewz eine Massnahme umsetzen, haben Anspruch auf Fördergelder. Zum Versorgungsgebiet gehören die Stadt Zürich und ausgewählte Ortschaften im Kanton Graubünden.
Die Beitragshöhe ist abhängig von der Massnahme und der Projektgrösse. Mit dem Fördergeldrechner erhalten Sie eine erste unverbindliche Einschätzung des Höchstsatzes (den maximal möglichen Beitrag aller Förderungen).
Um den maximal möglichen Förderbeitrag zu erhalten, müssen die Gesuchsteller*innen den Antrag bei verschiedenen Stellen einreichen. Die Förderung durch ewz erfolgt immer in Ergänzung zu den Förderbeiträgen des Kantons und des Bundes. Das bedeutet, dass wir vom maximal möglichen Förderbetrag für Ihr Projekt die Beiträge von Kanton und Bund abziehen.
ewz ist für den gesamten Förderprozess verantwortlich und nutzt das digitale Portal Energieförderprogramm der Stadt Zürich.
Die Gesamtsumme der Fördergelder macht ungefähr ein Drittel der Investitionskosten aus und wird nach der Umsetzung auf einmal ausbezahlt. Die Förderung hat zum Ziel, dass sich mehr Personen und Firmen in der Schweiz Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien leisten können.
Es handelt sich bei den Fördergeldern um einmalige Zahlungen pro Projekt.
Eine Obergrenze gibt es nicht. Das bedeutet: je grösser das Projekt, desto höher der Förderbetrag. Es muss aber unterschieden werden zwischen Obergrenze und Höchstsatz: ewz legt für jedes Energieprojekt einen maximal möglichen Förderbeitrag fest, den sogenannten Höchstsatz. Das ist der maximale Betrag, den wir fürs Projekt bewilligen. Der Höchstsatz kann aber aus Beiträgen verschiedener Stellen bestehen (nationale, kantonale, städtische, kommunale und private Fördermittel). Gesuchsteller*innen müssen die entsprechenden Gesuche teils an mehreren Stellen einreichen, um die maximal mögliche Gesamtsumme (Höchstsatz) zu erhalten. Da die Stadt Zürich (ewz) Energieprojekte subsidiär fördert, ziehen wir alle anderweitig verfügbaren Förderbeträge vom Höchstsatz ab, auch wenn Sie diese nicht beziehen.
Übersteigt das Fördergeld des Kantons oder des Bundes unseren Höchstsatz, erfolgt keine Auszahlung von ewz.