Sie engagieren sich für eine nachhaltige Zukunft? Das belohnen wir gerne. Im Rahmen der 2000-Watt-Ziele der Stadt Zürich unterstützen wir Sie finanziell mit Förderbeiträgen: Wenn Sie Strom oder Wärme aus erneuerbaren Quellen produzieren oder Energieeffizienzmassnahmen umsetzen möchten, sind wir dabei.
Wir unterstützen
- Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen (z. B. Solaranlagen)
- Effiziente elektrische Anlagen oder Geräte (z.B. Haushaltgeräte)
- Stromsparmassnahmen
- Anlagen, die einen Beitrag zur Treibhausgasreduktion leisten wie z. B. Sonnenkollektoren, Wärmepumpen oder den Anschluss an einen Wärmeverbund
- Analysen über realisierbare Stromsparpotenziale
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur rationellen Erzeugung und Verwendung von Elektrizität sowie zum Ersatz von fossilen Energieträgern
- Bildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen
Sie profitieren
Beitragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Massnahme im Versorgungsgebiet von ewz umgesetzt wird. Gerne beraten und unterstützen wir Sie beim Beantragen Ihrer Fördergelder.
Die Zukunft heisst 2000 Watt
Die 2000-Watt-Gesellschaft ist eine energiepolitische Vision. Sie vereinbart die nationalen Effizienzvorgaben der Energiestrategie 2050 mit den internationalen Klimazielen von Paris 2015. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben sich im Jahr 2008 dafür entschieden, die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft zu verfolgen. Damit nehmen sie eine Vorbildfunktion ein und unterstützen gleichzeitig die lokale Wertschöpfung.
Die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft:
- Der Primärenergieverbrauch pro Person beträgt max. 2000 Watt
- Die CO₂-Emission pro Person und Jahr beträgt max. 1 Tonne
Prozess bei Gesuchen für Wärmepumpen, Anschlüsse an Fern- und Wärmeverbunde in der Stadt Zürich
Ab dem 1. Juli 2020 tritt das erweiterte Förderprogramm Energie des Kantons Zürich in Kraft.
Bitte stellen Sie Gesuche für Wärmepumpen und Anschlüsse an Fern- und Wärmeverbunde (mit Ausnahme vom Anschluss an Fernwärme von ERZ) als Ersatz einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen oder Elektroheizung, welche die Stadt Zürich betreffen, direkt beim Kanton unter https://energiefoerderung.zh.ch/internet/microsites/energie/de/geld-bekommen/uebersicht-foerderprogramm-energie.html und senden uns anschliessend eine Kopie des eingereichten Gesuches inklusive dem Prinzipschema der Anlage an 2000-watt-beitraege@ewz.ch.
Für Gesuche für Anschlüsse an ein Fernwärmenetz von ERZ füllen Sie bitte untenstehendes Gesuchsformular aus und senden Sie dieses per Post an folgende Adresse: ewz, 2000-Watt-Beiträge, Postfach, 8050 Zürich.
Bitte beachten Sie, dass seitens 2000-Watt-Beiträge noch folgende zusätzliche Förderbedingungen neben den kantonalen Bedingungen für die Installation von Wärmepumpen gestellt werden:
- Wärmepumpe muss mittels erneuerbaren Strom betrieben werden (für Privatkunden im ewz-Gebiet bereits standardmässig erfüllt)
- Kompressor der Wärmepumpe darf nicht zur Kälteproduktion eingesetzt werden
- Kein wirtschaftlicher Anschluss an einen Wärmeverbund möglich. Ansonsten ist ein zusätzlicher Förderbeitrag nur beim Anschluss an einen Wärmeverbund möglich.
Aufgrund der Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes ist der Einsatz von erneuerbaren Wärmelösungen bei Neubauten Stand der Technik vorausgesetzt. Die Förderung gilt deshalb nur für den Ersatz von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen oder Elektroheizungen.
Die Förderbeiträge des Kantons werden aufgrund des Subsidiaritätsprinzips bei der Berechnung der Förderbeitrage von ewz abgezogen.
Prozess bei Gesuchen für Wärmepumpen und Anschlüsse an Fern- und Wärmeverbunde für beitragsberechtigte Gemeinden im Kanton Graubünden
Bitte stellen Sie Gesuche für Wärmepumpen oder Anschlüsse an einen Wärmeverbund als Ersatz einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen oder Elektroheizung, welche die beitragsberechtigten Ortschaften im Kanton Graubünden betreffen, direkt beim Kanton unter https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/aev/foerderprogramme/Seiten/default.aspx und senden uns anschliessend eine Kopie des eingereichten Gesuches inklusive dem Prinzipschema der Anlage an 2000-watt-beitraege@ewz.ch.
Bitte beachten Sie, dass seitens 2000-Watt-Beiträge noch folgende zusätzliche Förderbedingungen neben den kantonalen Bedingungen für die Installation von Wärmepumpen gestellt werden:
- Wärmepumpe muss mittels erneuerbaren Strom betrieben werden (Für Privatkunden im ewz Gebiet bereits standardmässig erfüllt).
- Kompressor der Wärmepumpe darf nicht zur Kälteproduktion eingesetzt werden
- Kein wirtschaftlicher Anschluss an einen Wärmeverbund möglich. Ansonsten ist ein zusätzlicher Förderbeitrag nur beim Anschluss an einen Wärmeverbund möglich.
Beitragsgesuche für Luft/Wasser-Wärmepumpen an Standorten mit einer Jahresmitteltemperatur unter 7,3°C (Übersichtskarte) müssen weiterhin direkt bei ewz, 2000-Watt-Beiträge, Tramstrasse 35, 8050 Zürich eingereicht werden.
Aufgrund der Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes ist der Einsatz von erneuerbaren Wärmelösungen bei Neubauten als Stand der Technik zu betrachten. Die Förderung gilt deshalb nur für den Ersatz von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen oder Elektroheizungen.
Die Förderbeiträge des Kantons werden aufgrund des Subsidiaritätsprinzips bei der Berechnung der Förderbeiträge von ewz abgezogen.
Pauschale Förderbeiträge für Anlagen
Solarstromanlagen (Photovoltaik) über 2 kWp |
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Thermische Sonnenkollektoranlagen |
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Grundsatz
Da der Kanton Zürich ebenfalls den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen oder Elektroheizungen fördert, werden die 2000-Watt-Beiträge subsidiär ausbezahlt, Die kantonalen Beiträge werden dem unten abgebildeten maximalen Förderbeitrag abgezogen.
Ersatz für fossile Heizungen und Elektroheizungen durch Wärmepumpen | Gefördert werden Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen. Es gelten die Vorgaben des aktuellen Harmonisierten Fördermodells der Kantone bezüglich Wärmepumpen inkl. Wärmepumpen-System-Modul. Gefördert werden Wärmepumpenanlagen, die von der Betreiberschaft im Rahmen des Baus und Erweiterung einer leitungsgebundenen Energieversorgung im kommunalen Energieplan bezeichneten Fernwärmegebieten oder in einem Gebiet mit einer Gebietskonzession oder einem Gebietsauftrag der Stadt Zürich oder einer vergleichbaren energiepolitischen Legitimation neu erstellt werden. Es werden maximal die nachfolgenden Förderbeiträge ausbezahlt: Luft/Wasser-Wärmepumpe: Fr. 8'000.- + Fr. 120.- / kWth Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe: Bei der Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen: Rechnungsbeispiele Luft/Wasser-Wärmepumpe für 15 kWth: Sole/Wasser-Wärmepumpe für 15 kWth: Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W Anschlussleistung pro m2 EBF bemessen. |
Ersatz für fossile Heizungen und Elektroheizungen durch einen Anschluss an Energieverbunde | Gefördert wird bei Ersatz einer bestehenden fossil betriebenen Heizung oder Elektroheizung der Anschluss an einen Wärmeverbund mit Gebietsauftrag, Gebietskonzession oder einer vergleichbaren energiepolitischen Legitimation. Es gelten die Vorgaben des aktuellen Harmonisierten Fördermodells der Kantone bezüglich Anschluss an ein Wärmenetz. Es werden maximal die nachfolgenden Förderbeiträge ausbezahlt: Anschluss an einen Wärmeverbund: Bei der Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems zusätzlich zu den oben genannten Beiträgen: Rechnungsbeispiele Anschluss an einen Wärmeverbund mit 15 kWth: Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W Anschlussleistung pro m2 EBF bemessen |
Ladeinfrastruktur Elektromobilität | Förderung private Ladeinfrastruktur: Gefördert werden Ladestellen mit einer Leistung bis 22 kW. Für Ladestellen ohne Lastmanagement beträgt der Förderbeitrag 40% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 80.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag. Für Ladestellen mit Lastmanagement beträgt der Förderbetrag 60% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 150.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag. Förderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Für Ladestellen bis 22 kW mit Wechselstrom (AC) beträgt der Förderbeitrag 40% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 120.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag. Ladestellen mit einer Anschlussleistung grösser 22 kW (sog. Schnellladestationen) werden mit Gleichstrom (DC) betrieben. Der Förderbeitrag beträgt 60% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten oder Fr. 200.– pro kW Anschlussleistung. Massgebend ist der tiefere Betrag. Förderung Ladeinfrastruktur öffentlicher Personennahverkehr: Der Förderbeitrag beträgt 40% der Kosten der Ladeinfrastruktur und der direkten Installationskosten. Förderung Elektrobusse des öffentlichen Personennahverkehr: Der Förderbeitrag beträgt 30% des Neupreises des Fahrzeugs einschliesslich Batterie oder 30% der Leasingkosten. |
Wer kann von Förderbeiträgen profitieren?
Beitragsberechtigt sind Private, Unternehmen und Institutionen, sofern sie die Massnahme im Versorgungsgebiet von ewz, also in der Stadt Zürich oder in einer der beitragsberechtigten Ortschaften im Kanton Graubünden, umsetzen.
Region | Ortschaften |
Zürich | Stadt Zürich |
Domleschg | Almens, Feldis, Fürstenau, Fürstenaubruck, Paspels, Pratval, Rodels, Rothenbrunnen, Scharans, Scheid, Trans, Tumegl/Tomils |
Heinzenberg | Cazis, Dalin, Flerden, Masein, Portein, Präz, Sarn, Summaprada, Tartar, Tschappina (ohne Fraktion Glas), Urmein |
Rheintal | Says, Trimmis, Untervaz |
Albulatal | Lantsch/Lenz, Mutten |
Oberhalbstein | Bivio, Cunter, Marmorera, Mulegns, Parsonz, Riom, Rona, Salouf, Savognin, Sur, Tinizong |
Rheinwald | Medels, Nufenen |
Bitte reichen Sie das Antragsformular für Anlagen oder Energieverbunde spätestens fünf Wochen vor Baubeginn ein.
Rechtliche Grundlage
Bei den Fördermassnahmen handelt es sich um gemeinwirtschaftliche Leistungen, die ewz im Auftrag der Stadt Zürich erbringt und für die ewz gemäss Stromversorgungsgesetz einen Beitrag auf das Netznutzungsentgelt erhebt.
Häufige Fragen
Wie sparen Sie Energie?
Im Alltag oder im Haushalt können Sie an vielen Orten Energie sparen. Und damit Geld. Nutzen Sie die Energie effizient. Erfahren Sie mehr in unseren Energiespartipps und unter Energieberatung. Oder lassen Sie sich telefonisch oder persönlich im ewz-Kundenzentrum beraten.
Geschäftskundinnen und -kunden berät der persönliche ewz-Kundenberater oder die persönliche ewz-Kundenberaterin.
Wie finden Sie Ihr Sparpotenzial heraus?
Leihen Sie kostenlos ein Energiemessgerät aus. Oder lassen Sie Ihr Gebäude von uns auf Energielecks untersuchen.
Welche Energien produziert ewz?
Wir sind eines von wenigen Unternehmen, die Energie produzieren, verteilen und damit handeln. Wir bauen die Produktion aus erneuerbaren Energien laufend aus. Dazu gehört vor allem Wind- und Solarenergie im In-und Ausland.